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Der rechtliche und politische Rahmen zur Staatenlosigkeit in Deutschland hat sowohl positive als auch negative Aspekte. Deutschland ist Vertragspartner einschlägiger Menschenrechtsinstrumente, behält jedoch zwei wesentliche Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen von 1954 in Bezug auf Identitäts dokumente und Zugang zu öffentlicher Fürsorge. Umfassende Bevölkerungszahlen werden online veröffentlicht, darunter auch zur Staatenlosigkeit, aber ohne ein spezielles Verfahren zur Identifizierung und Bestimmung von Staatenlosigkeit bleiben Schätzungen für die staatenlose Bevölkerung ungenau. Es gibt andere Verwaltungsverfahren, in denen die Staatenlosigkeit festgestellt werden kann und ebenso einige Rechtsprechungen zur Feststellung des Staatsangehörigkeit; ohne einen speziellen Mechanismus erhalten staatenlose Menschen jedoch weder einen Schutzstatus noch Rechte, es sei denn, Sie werden auch als Flüchtlinge anerkannt.
Das Gesetz legt fest, dass vor der Inhaftierung ein Abschiebe land festgelegt werden muss, und es gibt Verfahrensgarantien zum Schutz vor willkürlicher Haft. Deutschland hat jedoch Rückübernahmeabkommen geschlossen, die erlauben, dass Staatenlose ohne Schutzgarantien in Länder ihres früheren Wohnsitzes abgeschoben werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht sieht in einigen Fällen Bestimmungen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit vor, jedoch besteht für in Deutschland geborene Kinder, die seit der Geburt staatenlos sind eine gesetzliche Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts zum Erwerb der Staatsangehörigkeit. In dieser Hinsicht führen problematische Praktiken bei der Geburtenregistrierung zu Unstimmigkeiten bei der Erfassung von Eckdaten und dem Zugang zu Geburtsurkunden. Bestimmungen über den Entzug der Staatsangehörigkeit dürfen nur dann zur Staatenlosigkeit führen, wenn sie durch Täuschung erworben wurde, und der Entzug der Staatsangehörigkeit aus Gründen der nationalen Sicherheit ist nicht zulässig.
Denis Neselovsky, individuelles Mitglied/Statefree e.V.
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